KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276
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Die Kostenermittlung nach DIN 276 ist ein standardisiertes Verfahren zur Ermittlung und Gliederung der Kosten eines Bauprojekts. Sie sorgt dafür, dass alle Beteiligten (Bauherr, Architekt, Ingenieure) dieselbe Struktur für die Kosten verwenden.
Die Stufen der Kostenermittlung nach DIN 276
- Kostenrahmen
- Erste grobe Kostenvorgabe.
- Wird zu Beginn eines Projekts erstellt.
- Grundlage: Anforderungen und Erfahrungen aus ähnlichen Bauvorhaben.
- Kostenschätzung
- Erfolgt während der Vorplanung.
- Grundlage: Erste Entwürfe und Flächen.
- Dient zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit.
- Kostenberechnung
- Erfolgt nach der Entwurfsplanung.
- Grundlage: Detaillierte Pläne und Mengen.
- Deutlich genauer als die Kostenschätzung.
- Kostenanschlag
- Nach der Ausschreibung.
- Grundlage: Angebote der ausführenden Unternehmen.
- Zeigt die voraussichtlichen tatsächlichen Baukosten.
- Kostenfeststellung
- Nach Fertigstellung des Bauprojekts.
- Grundlage: Schlussrechnungen.
- Dokumentiert die tatsächlich entstandenen Kosten.
Kostengruppen nach DIN 276
Die Kosten werden in Kostengruppen gegliedert, z. B.:
- 100 – Grundstück
- 200 – Herrichten und Erschließen
- 300 – Bauwerk – Baukonstruktionen
- 400 – Bauwerk – Technische Anlagen
- 500 – Außenanlagen
- 600 – Ausstattung und Kunstwerke
- 700 – Baunebenkosten
- 800 – Finanzierung (nur in älteren Fassungen enthalten; in der aktuellen DIN 276 nicht mehr Bestandteil der Kostengruppen)
Merksatz
Von grob nach genau:
Kostenrahmen → Kostenschätzung → Kostenberechnung → Kostenanschlag → Kostenfeststellung
So wird die Kostenermittlung im Verlauf der Planung immer genauer und ermöglicht eine zuverlässige Kostenkontrolle.